Schutzkonzept Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr
Potthoffstr. 40, 58332 - Schwelm
Zugrundeliegende Rahmenschutzkonzepte
- Konzept KK Schwelm (= Gestaltungsraum IV)
- In erster Linie Grundlage (EB-Konzept daran ausgerichtet)
- An Vorgaben der Westfälischen Landeskirche orientiert
- Konzept Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V.
- An Vorgaben der Westfälischen Landeskirche orientiert
- Schnittmengen zum Qualitätsmanagement
- Selbstverpflichtungserklärung
- Schulung MA
- Beschreibung und Veröffentlichung (Programmheft, Website) der Beschwerdewege + Benennung der Kontaktadressen
- Information der TN/Angemeldeten zum Konzept/Beschwerdeweg
Meldung von Vorfällen an das Werk
Auch als PDF zum Download: Schutzkonzept März 2025 - Notfallplan
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Präambel
Die Evangelische Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr (EEB EN) ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirchenkreise Hattingen-Witten und Schwelm. Sie ist Teil (Regionalstelle) der Evangelischen Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V. (eEFB), einer anerkannten Einrichtung der öffentlich verantworteten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen. Grundlage dieses Konzeptes ist das Rahmenschutzkonzept der Ev. Kirchenkreise Hattingen-Witten und Schwelm.
„Als evangelische Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm (Gestaltungsraum IV) verstehen wir uns von der guten Botschaft Jesu Christi her, in dem die Liebe Gottes zu seinen Geschöpfen ein menschliches Gesicht bekommen hat. Wir glauben, dass diese Liebe allen Menschen gleichermaßen gilt, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht, ihren individuellen Begabungen oder Einschränkungen und ihrer sexuellen Orientierung. Deshalb erkennen wir die Sexualität jedes Menschen als eine von Gott gegebene Gabe an, die es zu entfalten, zu achten und zu schützen gilt. Die Arbeit in unserem Gestaltungsraum geschieht in der Verantwortung vor Gott und den Menschen. Als Dienstgemeinschaft der beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden ist es unser Ziel, unsere Institutionen, Projekte und Gemeinden so zu gestalten, dass sie für alle Menschen Räume sind, in denen sie sich willkommen und sicher fühlen. Dies erfordert ein hohes Maß an Achtsamkeit gegenüber den individuellen Bedürfnissen jeder einzelnen Person. Wir wollen die persönlichen Grenzen unserer Mitmenschen erkennen und respektieren und sind dabei besonders aufmerksam in Bezug auf Kinder, Jugendliche sowie unterstützungsbedürftige Menschen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen.“
Im Rahmen dieses Schutzkonzeptes gilt unser Augenmerk dem Schutz o.g. Personengruppen im Zusammenhang mit den von der EEB EN durchgeführten Veranstaltungen, sowie dem Schutz der Mitarbeitenden in der Regionalstelle.
Des Weiteren ist dieses Schutzkonzept in das Qualitätsmanagement der Regionalstelle eingebunden und orientiert sich somit auch am Schutzkonzept der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V.
Schutzkonzept EEB EN – Allgemein
- Allgemein
Die EEB EN plant Erwachsenenbildungsveranstaltungen im Auftrag der KK Hattingen-Witten und Schwelm und führt diese durch. Zudem unterstützt sie die Bildungsarbeit von Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen sowie Kooperationspartnern in Planung, Durchführung und Auswertung.
Die Fachaufsicht über die anerkannten Pädagogischen Mitarbeitenden (HPM) liegt dabei bei der Geschäftsführung der eEFB. Insofern ist, neben den Leitungsorganen der KK Hattingen-Witten und Schwelm, die Geschäftsführung der eEFB über alle Fälle von Gewalt nach diesem Konzept zwingend und in gleichem Umfang in Kenntnis zu setzen.
Die praktische Durchführung von Bildungsveranstaltungen durch die EEB EN geschieht in unterschiedlichen Teilbereichen (Settings), welche im Rahmen dieses Konzeptes beurteilt werden (Potential – und Risikoanalyse). Zudem werden sich daraus ergebende Vorsichts- und Verhaltensmaßnahmen beschrieben.
Das Konzept hat zum Ziel, sowohl Teilnehmende an Bildungsveranstaltungen der EEB EN, als auch Kursleitende und Mitarbeitende der EEB EN vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Hierzu zählen Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt. Insbesondere die Angestellten der EEB EN und die Kursleitenden sollen sensibilisiert werden in Bezug auf die Wahrnehmung grenzverletzenden Verhaltens. Zudem sollen alle hier genannten Personengruppen informiert werden, wie und wohin sie sich beim Auftreten von sexualisierter Gewalt oder im Verdachtsfall wenden können. Beschwerdewege sollen klar beschrieben und zugänglich gemacht werden. Durch erhöhte Sensibilität und Aufmerksamkeit soll potenziellen Tatpersonen der Zugang und die Ausübung sexualisierter Gewalt erschwert werden. Insgesamt soll eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und des Vertrauens geschaffen werden, bei der individuelle Grenzen geschützt werden.
- Leitbild + Verhaltenskodex
In Orientierung an die biblischen Traditionen will die EEB EN Menschen und Familien durch Angebote zum lebensbegleitenden Lernen stärken. Sie bietet für Menschen und Familien in vielfältigen Lebenslagen Weiterbildung in unterschiedlicher Gestalt an. So begleitet die EEB EN gesellschaftliche und individuelle Veränderungsprozesse aus evangelischer Perspektive. Sie stärkt Partizipations- und Entwicklungsmöglichkeiten, lädt ein zum Dialog, steht ein für Demokratie und Nachhaltigkeit und engagiert sich für das Gemeinwohl. Sie toleriert keine Form von Gewalt. Sie bezieht klar Position und nimmt unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr. Die Arbeit der EEB EN ist von Respekt, Achtsamkeit, Vertrauen, Transparenz und Klarheit geprägt. Sie achtet die Persönlichkeit und die Würde jedes einzelnen Menschen, unabhängig von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Herkunft und Religion, Alter und persönlichen Fähigkeiten. Die EEB EN achtet die individuellen Grenzen von Teilnehmenden und Mitarbeitenden. Kinder, Jugendliche, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen und Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Schutzbefohlene) haben ein besonderes Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt innerhalb der Regionalstelle. Die EEB EN möchte, dass alle Menschen, insbesondere die, die (sexualisierte) Gewalt erfahren haben, wirkungsvoll Hilfe erhalten. (vgl. Rahmenschutzkonzept für die eEFB Westfalen und Lippe e.V.).
Aus dieser Grundhaltung heraus ergibt sich ein Verhaltenskodex, der insbesondere für diejenigen gilt, die im Rahmen von EEB EN-Veranstaltungen Kontakt zu genannten schutzwürdigen Personengruppen haben. Der Kodex spiegelt sich wieder in einer Selbstverpflichtungserklärung, die ausgehändigt und unterschrieben werden muss.
Mitarbeitende der EEB EN (HPM, Verwaltungskräfte, Honorarkräfte, Kursleitende, Dozierende) verpflichten sich, die folgenden Regeln einzuhalten (siehe auch Dokument zur Selbstverpflichtungserklärung QM-Rahmenhandbuch eEFB 2024):
- Ich toleriere keine Form von Gewalt.
- Ich achte die Diversität der Geschlechterrollen und -identitäten.
- Ich schütze Kinder und Jugendliche, Mitarbeitende und Teilnehmende vor sexualisierter und anderer Form von Gewalt.
- Ich schaffe und/ oder wahre ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder und Jugendliche, Mitarbeitende und Teilnehmende. Ich respektiere sie als eigenständige Persönlichkeiten und höre ihnen zu.
- Ich tue alles, damit in der Arbeit der Einrichtungen der eEFB Westfalen und Lippe e. V. (hier EEB EN) sexualisierte Gewalt und andere Formen der Gewalt verhindert werden.
- Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende. Ich vertusche nichts und wende mich bei konkreten Anlässen umgehend an die*n unten benannte*n Ansprechpartner*in.
- Ich beziehe Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges non-verbales oder verbales Verhalten.
- Ich gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen, Mitarbeitenden und Teilnehmenden um.
- Ich respektiere individuelle Grenzen und ich achte die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze meines Gegenübers.
- Ich unterlasse jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, verbaler oder körperlicher Gewalt.
- Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*in bewusst und missbrauche meine Rolle nicht für sexualisierte Kontakte mit Schutzbefohlenen.
- Beim Verdacht auf sexualisierte oder andere Gewalt gebe ich gegenüber der Presse und in sozialen Netzwerken keine Informationen, Mutmaßungen und persönliche Einschätzungen weiter.
- Ich versichere, nicht wegen einer in §72a SGB VIII bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden zu sein und derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist. Mir ist bewusst, dass jede rechtskräftige Verurteilung in den genannten Straftaten zur Beendigung des Beschäftigungs- bzw. Betätigungsverhältnisses führt.
- Personalverantwortung + Schulungskonzept
Um für das Themenfeld von Grenzverletzung und sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren, Möglichkeiten der Reflexion des eigenen Verhaltens zu geben und über rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären, werden im Gestaltungsraum Schulungen angeboten. Diese richten sich an beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende. (Konzept KK Schwelm)
Für den Arbeitsbereich der EEB EN bedeutet dies, dass alle vertraglich beim KK Schwelm angestellten Mitarbeitenden der EEB EN verpflichtend an diesen Schulungen teilnehmen. Darüber hinaus werden diese Mitarbeitenden verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (in der Regel bei Einstellung und nach Aufforderung durch den KK Schwelm).
Darüber hinaus bietet die EEB EN in Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ Schulungen für von der EEB EN per Honorarvereinbarung eingesetzte Kursleitende an.
Jede/r von der EEB EN per Honorarvereinbarung eingesetzte/r Kursleitende/r bekommt mit Zustellung der zu unterzeichnenden Honorarvereinbarung das Dokument zur Selbstverpflichtung (gemäß QM-Handbuch 2024 eEFB Werk) ausgehändigt und ist verpflichtet, dies zu unterzeichnen. Ohne beigebrachte Selbstverpflichtungserklärung kommt keine Honorarvereinbarung zustande. Das Schutzkonzept mit Information über Verhaltensweisen (Notfallplan) und die Information über die gültige Meldewege bei Vorfällen oder Verdacht wird den Kursleitenden in diesem Zusammenhang zugänglich gemacht.
Neben den von der EEB EN eingesetzten Kursleitenden werden auch die Kursleitenden von Kooperationspartnern dazu angehalten, die Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben – insbesondere, wenn die EEB EN in der Kursausschreibung als Veranstalter/Mitveranstalter genannt ist.
Auch die vertraglich beim KK Schwelm angestellten Mitarbeitenden der EEB EN sind verpflichtet, die Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben.
- Informations- und Kommunikationswege
Grundsätzlich sollen alle Interessierten und Teilnehmenden an Veranstaltungen der EEB EN sowie die Kursleitenden über das Vorhandensein und die Inhalte des Schutzkonzeptes informiert werden. Hierbei sollen auch Beschwerde- und Meldewege eindeutig beschrieben werden. Über das QM und die Meldepflicht bei Vorfällen wird die Bearbeitung von Beschwerden sichergestellt. Es gelten folgende Maßnahmen:
- Veröffentlichung auf der Website der EEB EN à Schutzkonzept der EEB EN und Kontakte der Meldestelle der EKvW sowie der Ansprechstelle der EKvW für Betroffene
- Hinweis (Link, QR-Code) zum Schutzkonzept, Melde- und Ansprechstelle im halbjährlich erscheinenden Programmheft der EEB EN
- Notfallplan und Meldeweg
Die folgende Übersicht veranschaulicht die notwendigen Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt:
Gefährdungsbeurteilung der Arbeitssettings EEB EN + Schutzkonzept Teilbereiche
1. Kurse mit Erwachsenen – Beurteilung + Maßnahmen
- Drinnen
- HdK Schwelm
- mgl. Gefährdung durch offene Eingangstür bei Kursen im Haus nach 16.00 Uhr
- Kursleitende werden angewiesen, nach Einlass der TN die Tür geschlossen zu halten. Die Anweisung erfolgt über die Zustellung der Kursleitermappe an die KL durch die jeweils zuständigen Kursbetreuenden vor Kursbeginn
Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- mgl. Gefährdung durch offene Eingangstür bei Kursen im Haus nach 16.00 Uhr
- HdK Schwelm
- mgl. Gefährdung im PC-Raum durch Zweierkonstellationen am Rand von Kursen nach 16.00 Uhr
Neben der Veröffentlichung von Schutzkonzept und Meldewegen (siehe allg. Schutzkonzept) – gut sichtbare Veröffentlichung (Aushang) der Meldewege im PC-Raum
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- Kurse in Räumen von Kirchengemeinden
- für die Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenentwicklung sind die jeweiligen Gemeinden zuständig. Es gilt deren örtliches Schutzkonzept.
- Die EEB EN fragt bei den Kirchengemeinden deren Konzept bzw. einzuhaltende Schutzmaßnahmen vor Ort an (Anschreiben). Zu Beachtendes - Eintrag in Übersicht Excel-Tabelle
- für die Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenentwicklung sind die jeweiligen Gemeinden zuständig. Es gilt deren örtliches Schutzkonzept.
Die Information der KL über ggf. einzuhaltende Maßnahmen erfolgt über die Zustellung der Kursleitermappe an die KL durch die jeweils zuständigen Kursbetreuenden vor Kursbeginn
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- Kurse von Kooperationspartnern der EEB EN
- für die Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenentwicklung sind die jeweiligen Kooperationspartner zuständig. Es gilt deren Schutzkonzept.
Die EEB EN fragt Schutzkonzepte der Kooperationspartner an (Anschreiben).
- Darüber hinaus werden alle per Honorarvereinbarung eingesetzten Lehrenden der Kooperationspartner aufgefordert, die Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben (siehe allg. Schutzkonzept) und an die EEB EN zurückzusenden. Die EEB EN stellt den Kooperationspartnern das Formblatt Selbstverpflichtungserklärung zur Verfügung.
- Darüber hinaus haben Betroffene die Möglichkeit, sich auf der Website der EEB EN über Meldewege zu informieren (siehe allg. Schutzkonzept).
Ausnahme: Kursleitende haben über ein existierendes Konzept der Kooperationspartner bereits eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.
- für die Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenentwicklung sind die jeweiligen Kooperationspartner zuständig. Es gilt deren Schutzkonzept.
- Vortragsabende (Lesungen, Podiumsdiskussion, Themenvortrag …)
- Es gelten die Schutzkonzepte des Veranstaltungsortes. Die Gefährdungslage wird als gering eingeschätzt. Es bestehen keine Abhängigkeitsverhältnisse. Es handelt sich um offene Settings. Die TN haben jederzeit die Möglichkeit die Veranstaltung zu verlassen.
Teilnehmende können sich über Meldewege auf der Website der EEB EN und im Programmheft informieren (siehe allg. Schutzkonzept)
- Es gelten die Schutzkonzepte des Veranstaltungsortes. Die Gefährdungslage wird als gering eingeschätzt. Es bestehen keine Abhängigkeitsverhältnisse. Es handelt sich um offene Settings. Die TN haben jederzeit die Möglichkeit die Veranstaltung zu verlassen.
- Draußen
- Die Gefährdungslage wird als gering eingeschätzt. Es handelt sich um offene Settings. Die TN haben jederzeit die Möglichkeit die Veranstaltung zu verlassen.
Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- Teilnehmende können sich über Meldewege auf der Website der EEB EN und im Programmheft informieren (siehe allg. Schutzkonzept)
- Die Gefährdungslage wird als gering eingeschätzt. Es handelt sich um offene Settings. Die TN haben jederzeit die Möglichkeit die Veranstaltung zu verlassen.
- Virtuelle Räume (Onlineveranstaltungen)
- Hier besteht die Gefahr des unberechtigten Zugangs zum Virtuellen Raum. Weiterhin kann es zu Missbrauch von Chatfunktion, Kleingruppenfunktion (Breakout-Room) und Mitschnittfunktion (Missbrauch Ton- und Bildmaterial) kommen. Zudem kann bei Zoom über die Benennung der Kacheln mit Kürzeln oder Pseudonymen Identität verschleiert werden.
- Weitergabe der Zugangsdaten nur an Kursteilnehmende durch die Verwaltung der EEB EN bzw. Kursbetreuung
- Kursleitende haben Host-Funktion und damit auch die Möglichkeit, Unberechtigte aus dem Kurs auszuschließen
- Die TN werden von den KL aufgefordert, Klarnamen bei den Kacheln zu verwenden.
- Weitergabe der Zugangsdaten nur an Kursteilnehmende durch die Verwaltung der EEB EN bzw. Kursbetreuung
- Hier besteht die Gefahr des unberechtigten Zugangs zum Virtuellen Raum. Weiterhin kann es zu Missbrauch von Chatfunktion, Kleingruppenfunktion (Breakout-Room) und Mitschnittfunktion (Missbrauch Ton- und Bildmaterial) kommen. Zudem kann bei Zoom über die Benennung der Kacheln mit Kürzeln oder Pseudonymen Identität verschleiert werden.
- Die TN werden von den KL aufgefordert, keine privaten Nebenchats zu führen.
- Aufzeichnungen von Sitzungen sind nur nach dem Einholen des Einverständnisses aller Beteiligten möglich (Option geben, dass TN sich ausblenden können).
- TN haben jederzeit die Möglichkeit, sowohl Breakoutsessions als auch den Gesamt-Seminarraum zu verlassen. Information durch die KL.
- Die EEB EN erstellt ein Merkblatt für digitale Maßnahmen mit entsprechenden Anweisungen für Kursleitende. Anweisung der EEB EN an KL über KL-Mappe
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- TN haben jederzeit die Möglichkeit, sowohl Breakoutsessions als auch den Gesamt-Seminarraum zu verlassen. Information durch die KL.
- Aufzeichnungen von Sitzungen sind nur nach dem Einholen des Einverständnisses aller Beteiligten möglich (Option geben, dass TN sich ausblenden können).
- Teilnehmende können sich über Meldewege auf der Website der EEB EN und im Programmheft informieren (siehe allg. Schutzkonzept)
2. Kurse mit Behinderten bzw. Inklusiv – Beurteilung + Maßnahmen
- Übergriffe Nichtbehinderte auf Behinderte
- Mögliche Übergriffe durch Ausnutzen intellektuellen, körperlichen, emotionalen Gefälles
Betreuer und Kooperationseinrichtung sind über das Schutzkonzept der EEB EN und die Meldewege informiert. Dies geschieht bei Planung von Kursen mit Kooperationseinrichtungen durch die Verwaltung der EEB EN
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- Schutzkonzept und Meldeweg sind über Website EEB EN einsehbar (siehe allg. Schutzkonzept)
- Mögliche Übergriffe durch Ausnutzen intellektuellen, körperlichen, emotionalen Gefälles
- Übergriffe Behinderte auf Nichtbehinderte
- Mögliche Übergriffe durch undistanziertes Verhalten
Betroffene senden deutliche Nein-Signale, machen ihre Grenzen deutlich
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- Teilnehmende können sich über Meldewege auf der Website der EEB EN und im Programmheft informieren (siehe allg. Schutzkonzept)
- Mögliche Übergriffe durch undistanziertes Verhalten
- Übergriffe Behinderte untereinander
- Mögliche Übergriffe durch undistanziertes Verhalten
Betroffene senden Nein-Signale, machen ihre Grenzen deutlich
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept)
- Mögliche Übergriffe durch undistanziertes Verhalten
3. Kurse, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sind – Beurteilung + Maßnahmen
Dieses Setting (Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen) stellt eine Ausnahmesituation im Kontext der EEB EN-Angebote dar und kommt zurzeit nur bei Vater-Kind Angeboten (Elternbildung) vor.
- Angebote, bei denen Ehrenamtliche zum Einsatz kommen (Vater-Kind Zelt WE Stüting)
- mgl. Übergriffe durch Ehrenamtliche + Unwissenheit
- Anfrage beim Kooperationspartner zum Schulungsstatus der EA und vorhandener Selbstverpflichtungserklärung
- Nur Einsatz von EA deren Schulungs- bzw. Wissensstand als ausreichend eingeschätzt wird
- Wenn nicht vorhanden, Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben lassen – zuständig: Von EEB EN für die Maßnahme verantwortliche KL
- Zur Verfügungstellung von Übersicht Meldewege an EA und Väter beim Vortreffen - zuständig: Von EEB EN für die Maßnahme verantwortliche KL
- Sensibel auf Bemerkungen und Verhalten der Kinder reagieren
- Anfrage beim Kooperationspartner zum Schulungsstatus der EA und vorhandener Selbstverpflichtungserklärung
- mgl. Übergriffe durch Ehrenamtliche + Unwissenheit
- mgl. Übergriffe durch Väter
- Hinweis an Kinder (bei Begrüßung), dass EA und KL über die Väter hinaus auch ansprechbar sind, „Wenn etwas sein sollte“
konsequente Information (Ausschreibung und Vortreffen mit Vätern), dass die Aufsichtspflicht für die Kinder und Jugendlichen während der ganzen Veranstaltung bei den Vätern verbleibt! Verantwortlich: Von der EEB EN eingesetzte KL
- Zur Verfügungstellung von Übersicht Meldewege an EA und Väter beim Vortreffen - zuständig: Von EEB EN für die Maßnahme verantwortliche KL
- Sensibel auf Bemerkungen und Verhalten der Kinder reagieren
- Angebote, bei denen nur von der EEB EN eingesetzte KL zu Einsatz kommen
- mgl. Übergriffe durch KL
konsequente Information (Ausschreibung und Vortreffen mit Vätern), dass die Aufsichtspflicht für die Kinder und Jugendlichen während der ganzen Veranstaltung bei den Vätern verbleibt! Verantwortlich: Von der EEB EN eingesetzte KL
- Zur Verfügungstellung von Übersicht Meldewege an Väter beim Vortreffen - zuständig: Von EEB EN für die Maßnahme verantwortlicher HPM
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept) – bei HPM: polizeiliches Führungszeugnis (eingefordert durch KK)
- mgl. Übergriffe durch Väter und Fremde
- Hinweis an Kinder (bei Begrüßung), dass KL über die Väter hinaus auch ansprechbar ist, „Wenn etwas sein sollte“
- konsequente Information (Ausschreibung und Vortreffen mit Vätern), dass die Aufsichtspflicht für die Kinder und Jugendlichen während der ganzen Veranstaltung bei den Vätern verbleibt! Verantwortlich: Von der EEB EN eingesetzte KL
- Zur Verfügungstellung von Übersicht Meldewege an Väter beim Vortreffen - zuständig: Von EEB EN für die Maßnahme verantwortlicher HPM
Sensibel auf Bemerkungen und Verhalten der Kinder reagieren
4. Studienfahrten + Wochenenden + Tagesfahrten – Beurteilung + Maßnahmen
- mgl. Übergriffe durch KL oder TN untereinander
- Kursleitende unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept) – bei HPM: polizeiliches Führungszeugnis (eingefordert durch KK)
- Teilnehmende können sich über Meldewege auf der Website der EEB EN und im Programmheft informieren (siehe allg. Schutzkonzept)
- Beim Vortreffen - Erwähnung Schutzkonzept und Meldewege – zu finden auf Website EEB EN und im Programmheft - zuständig: Von EEB EN für die Maßnahme verantwortlicher KL
- Privatsphäre in Zimmern und Sanitäranlagen ist zu achten – Zugang nur im gegenseitigen Einvernehmen
5. Mitarbeitende EEB EN untereinander – Beurteilung + Maßnahmen
- mgl. Übergriffe durch Mitarbeitende untereinander bzw. Einrichtungsleitung gegenüber Mitarbeitenden (Machtgefälle)
- Mitarbeitende und Einrichtungsleitung unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung (siehe allg. Schutzkonzept) da alle beim KK angestellt: polizeiliches Führungszeugnis (eingefordert durch KK)
- Alle Mitarbeitenden werden im Auftrag des KK geschult (Sensibilisierung – siehe allgemeines Schutzkonzept)
- Alle Mitarbeitenden haben Zugang und Kenntnis zu den Meldewegen über Website der EEB EN und über das Programmheft (siehe allg. Schutzkonzept)
- Geschlossene Türen (Büro) werden respektiert. Anklopfen und auf Eintrittsaufforderung warten
- Geschlechtsbezogene Zuweisung von Toilettenräumen wird respektiert und beachtet
Schwelm, März 2025