Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die beschriebenen Erwachsenenbildungsangebote sind Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen und werden im Rahmen des Evangelischen Erwachsenenbildungswerkes Westfalen und Lippe e. V. durchgeführt. Die Kirchenkreise Hattingen-Witten und Schwelm sind Mitglieder in dieser Einrichtung. Die Veranstaltungen sind grundsätzlich offen für alle Interessierten.

 

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns an

Auch Ihre Anregungen und Ihre Kritik sind uns willkommen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Evangelischen Erwachsenbildung Ennepe-Ruhr

§ 1 Geltungsbereich

 

Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

 

 

§ 2 Leistungen

 

  1. Die Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr veranstaltet Angebote der Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung. Über die Kirchenkreise Hattingen-Witten und Schwelm ist sie Mitglied des Evangelischen Erwachsenenbildungswerkes Westfalen und Lippe e.V.
  2. Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
  3. Die Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines konkreten Lern bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.

 

 

§ 3 Teilnahmebedingungen

 

  1. Die Veranstaltungen der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr sind für alle Menschen offen.
  2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen, wie z.B. besondere Qualifikationen, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit, Geschlecht etc. voraussetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besonderen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt. Erfüllen die Teilnehmenden diese Voraussetzungen nicht, können sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
  3. Die Teilnehmenden verpflichten sich, sich in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten der Veranstaltung mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen.

 

 

§ 4 Preise

 

Die Preise der jeweiligen Veranstaltungen sind in den Halbjahresprogrammen, in den Einzelausschreibungen (Flyer) und auf der Homepage der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr (http://www.eeb-en.de) angegeben.

 

 

§ 5 Anmeldung

 

  1. Die Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr berücksichtigt. Nach der  Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche verbindliche Anmeldebestätigung soweit dies bei der einzelnen Veranstaltung vermerkt ist.
  2. Sollte eine Veranstaltung im Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Im Falle des Freiwerdens eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnehmenden darüber benachrichtigt und diese können sich für die Veranstaltung innerhalb einer durch die Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr gesetzten Frist erneut anmelden.

 

 

§ 6 Zahlung

 

  1. Der Preis der jeweiligen Veranstaltung ist zusammen mit der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr unter Angabe des Kassenzeichens und der Kursnummer als Verwendungszweck zu überweisen. Die Teilnehmenden können auf Anforderung eine Rechnung erhalten.

    Im Einzelfall wird nach der Anmeldung eine Rechnung versandt. Dies ist bei dem jeweiligen Kurs vermerkt.
  2. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.
  3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr sind die Teilnehmenden nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

 

 

§ 7 Rücktritt der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr

 

Die Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmenden - bei Computerkursen von 5 Teilnehmenden - nicht erreicht worden ist oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. eine kurzfristige Erkrankung des Dozenten). In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu. Eine Abweichung von der Mindestteilnehmerzahl ist bei einem Kurs vermerkt.

 

 

§ 8 Rücktritt der Teilnehmenden

 

  1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten.
  2. Dies hat schriftlich zu erfolgen.
  3. Wird der Rücktritt erst innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, haben die Teilnehmenden den vollen Veranstaltungspreis zu entrichten. Kann der freie Teilnahmeplatz jedoch durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer von der Warteliste besetzt werden, ist die Teilnahmegebühr nicht zu entrichten.
  4. Soweit die Teilnehmenden ohne vorherige Rücktrittserklärung an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, steht ihnen kein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises zu.
  5. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.
  6. Für nicht in Anspruch genommene einzelne Kursstunden oder –abschnitte erfolgt keine anteilige Erstattung des Preises.

 

 

§ 9 Haftung der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr

 

Die Haftung der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr für Schäden, insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten.

 

 

§ 10 Teilnahmebescheinigung

 

Die Teilnehmenden erhalten von der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

 

 

§ 11 Datenschutz

 

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt.

 

Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr verwendet werden. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ihre Daten sofort nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden, wenn sie der Ev. Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr diesen Wunsch mitteilen.

 

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

  1. Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz der Evangelischen Erwachsenenbildung Ennepe-Ruhr in Witten.
  2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.